Förderungen bis 21.000 €

Föderung Wärmepumpen

Für die Betreiber und Betreiberinnen von Heizungsanlagen in Gebäuden sind die Förderungen für den Austausch alter Wärmeerzeuger nach dem Gebäudeenergiegesetz aus 2024 so hoch wie nie zuvor. Bei einem Wärmeerzeuger mit einem Alter von über 20 Jahren und bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro können bis zu 70% der Investition von maximal 30.000 Euro bei dem Einbau einer Wärmepumpe gefördert werden.

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