Bundesmittel

Bitte beachten Sie, dass wir hier eine unverbindliche Übersicht für Sie erstellt haben. Die aktuellen Fördermittel finden Sie jeweils bei dem Föderungsgeber. Es gibt auch Förderungen, die nur kurzfristig zur Verfügung stehen und hier nicht ersichtlich sind.

Heizungssanierung

Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Bundesregierung die Förderungen für die Heizungssanierung erhöht. Aktuell können bis zu 70% der Investitionskosten gefördert werden. Unter dem folgenden Link:
Bundesförderung Heizungssanierung
finden Sie die aktuelle Förderung. Falls dieser Link nicht mehr aktuell ist, bitte direkt bei der KfW auf der Website schauen.

Ergänzend fördert die KfW die energetische Sanierung von Gebäuden mit zinsgünstigen Darlehen oder Investitionszuschüssen. Es gibt zum Beispiel bei den Darlehen das KfW-Programm “Energieeffizient sanieren” zur Förderung (Kredit) einer neuen Heizung oder neuer Fenster.

Bei dem Ausfüllen der Anträge sind wir gerne behilflich.
Die energetische Sanierung eines Gebäudes zum “KfW-Effizienzhaus” kann mit einem Teilschulderlass des KfW-Darlehens gefördert werden. Sämtliche notwendigen Berechnungen werden auf Wunsch von uns durchgeführt.

Solarthermie

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie BMWi,  fördert thermische Solaranlagen.  Auf der Internetseite des BAFA ist die Förderung darstellt.

Einfache Antragstellung – Online

Der Antrag auf Förderung wird vor der Maßnahme auf der Homepage der BAFA gestellt.

Biomasse

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Biomasseanlagen, wie Pelletkessel und Hackgutkessel für die thermische Nutzung.

Photovoltaik

Das Programm Solarstrom Erzeugen gewährt für Photovoltaikanlagen zinsgünstige Kredite. Anträge stellt man bei der Hausbank. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt.

Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG

Solarstrom aus Anlagen auf Dächern von Gebäuden wird bis zu einer Anlagengröße von 100 kW und Inbetriebnahme im Jahr 2024 mit 8,10 Cent/kWh vergütet.

Die aktuellen Einspeisevergütungen veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Die Vergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20 Kalenderjahren zu zahlen.

Weitere Links zu Förderprogrammen etc.
Passivhäuser zur Verringerung der CO2-Emissionen

Die Daten sind nach bestem Wissen zusammengetragen worden. Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Bei Fragen sprechen Sie uns an.

Stand 01/2024