Fördermittel

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Gute Aussichten für dieses Jahr

 

Für die Betreiber und Betreiberinnen von Heizungsanlagen in Gebäuden bieten die Förderungen für den Austausch alter Wärmeerzeuger nach den Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehr attraktive Anreize.

Im Jahr 2026 beläuft sich der maximale Förderdeckel bei selbstnutzenden Eigentümern auf bis zu 80 % der förderfähigen Investitionskosten (gedeckelt auf maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit). Die Gesamtförderung setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller.

Einkommensbonus: Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen – 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro (ein neuer Familienzuschlag von 10.000 Euro pro Kind reduziert dabei das anzurechnende Einkommen).

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % beim frühzeitigen Tausch alter fossiler Heizungen.

Aussicht auf 2027:
Wer den Heizungstausch plant, sollte das Timing beachten, da ab 2027 schrittweise Absenkungen greifen:

Sinken der Höchstgrenze: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die maximal förderfähigen Kosten von 28.000 Euro halbjährlich um jeweils 750 Euro.

Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus: Dieser fällt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte (von 16 % auf 12 %).

Neuer Wertschöpfungsbonus: Im 1. Quartal 2027 wird voraussichtlich ein neuer Bonus für Wärmepumpen eingeführt, die in der EU gefertigt wurden, während die reine Grundförderung für Wärmepumpen angepasst wird.

Für die Betreiber und Betreiberinnen von Heizungsanlagen in Gebäuden sind die aktuellen Förderungen für den Austausch alter Wärmeerzeuger so hoch wie nie zuvor. 

Die unterhalb der Grafik für Sie aufgeführten Links führen zu regional unterschiedlichen Förderungsaufstellungen und dann zu Webseiten von unterschiedlichen Fördergebern.

Alles ist von uns gewissenhaft recherchiert und kann sich auch kurzfristig ändern und somit ohne Gewähr.

Schauen Sie auf den weiterführenden Links:
Bundesförderung Heizungssanierung
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

Tabelle BWP 2026 und 2027

Bundesmittel

Informationsseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Solarthermie (Wärme von der Sonne)

Der Staat fördert thermische Solaranlagen mit nicht zurückzahlbaren Zuschüssen oder gewährt zinsgünstige Darlehen.

 

Heizungssanierung

Die Sanierung von Heizungsanlagen wird durch ein Programm mit zinsvergünstigten Krediten oder nicht zurückzahlbaren Zuschüssen der KfW gefördert.

 

Photovoltaik

Das KfW-Programm “Solarstrom Erzeugen” gewährt für Photovoltaikanlagen zinsgünstige Kredite. Für Speicherlösungen werden Zuschüsse gezahlt.

 

Landesmittel Niedersachsen & Region Hannover

In Niedersachsen werden Solar- und Biomasseanlagen nur noch über das Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien gefördert. In der Region Hannover gibt es noch weitere Fördermittel.

 

Stadt und Landkreis Nienburg/Weser

Die Stadt und der Landkreis Nienburg haben keine eigenen Förderprogramme.

Die Klimaschutzagentur Mittelweser unterstützt ideell Vorhaben zu energieeffizienten Gebäuden bzw. zur Energieeinsparung.

 

Diverse Mittel

Heizungssanierung

Umstellung Ihrer Heizungsanlage von festen Brennstoffen, Öl oder Flüssiggas auf Erdgas oder Fernwärme werden zeitweise von Energieversorgern gefördert.